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Wirtschaftlichkeitsanalyse Beschneiungsanlage Bocksberg
Auftraggeber: KVG Goslar-Hahnenklee, Hahnenklee, Deutschland
Bearbeitung: 2000
Die Bocksberg-Seilbahnen verfügten über eine Baugenehmigung zum Bau einer Beschneiungsanlage für die 1,2 km lange Talabfahrt vom Bocksberg-Gipfel nach Hahnenklee. Gegen diese Baugenehmigung wurde seitens eines Naturschutzverbandes Klage mit dem Ziel eingereicht, das Projekt zu stoppen. Die Projektgegner argumentierten, dass die Anlage entgegen der für die Baugenehmigung eingereichten Unterlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben wäre. Durch ein von Christoph Schrahe erstelltes Gutachten konnte dem Gericht bewiesen werden, dass die Tragfähigkeit des Projektes gegeben ist. Das Urteil fiel daher zu Gunsten der Bocksberg-Seilbahn aus. Die Beschneiungsanlage am Bocksberg ging nach zweimonatiger Bauzeit im November 2001 in Betrieb.